Betriebsvermögen

Betriebsvermögen
I. Steuerbilanzrecht:1. Der Begriff B. ist gesetzlich nicht definiert. Unter B. wird die Summe aller dem Unternehmer zuzurechnenden  Wirtschaftsgüter verstanden, die in einem tatsächlichen oder wirtschaftlichen Förderungszusammenhang zum Betrieb gestellt sind. Die B.-Eigenschaft ist für jedes einzelne Wirtschaftsgut gesondert zu prüfen.
- 2. Das B. dient bei den  Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb und selbstständiger Arbeit als Grundlage für die Gewinnermittlung durch  Betriebsvermögensvergleich.
- 3. Zu unterscheiden: a) Notwendiges Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die ihrer Art und Beschaffenheit nach objektiv erkennbar zum unmittelbaren Einsatz im Betrieb bestimmt sind, z.B. Fabrikgebäude, Maschinen, Lastkraftwagen.
- b) Gewillkürtes Betriebsvermögen: Wirtschaftsgüter, die weder notwendiges B. noch  notwendiges Privatvermögen sind, z.B. Grundstücke, Wertpapiere, Beteiligungen, wenn sie objektiv geeignet und bestimmt sind, den Betrieb zu fördern. Aufnahme in das B. nach subjektivem Ermessen des Steuerpflichtigen durch  Einlage. Gewillkürtes B. ist nach neuerer Rechtsprechung auch für Steuerpflichtige möglich, die ihren Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch  Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermitteln (§ 4 III EStG). Dagegen entfällt die Unterscheidung bei Kapitalgesellschaften, da Kapitalgesellschaften begrifflich kein Privatvermögen haben können.
- 4. Besonderheit bei Personengesellschaften: a) Wirtschaftsgüter im Gesellschaftseigentum bzw. im Gesamthandseigentum sind stets notwendiges B.
- Ausnahmen: Wirtschaftsgüter, die ihrer Art nach nicht zur unmittelbaren betrieblichen Nutzung bestimmt sind und deren Erwerb nicht betrieblich veranlasst war, sowie Wirtschaftsgüter, die ausschließlich oder fast ausschließlich der privaten Lebensführung eines, mehrerer oder aller Gesellschafter dienen. Gewillkürtes B. im Bereich des Gesellschaftsvermögens ist nicht möglich.
- b) Wirtschaftsgüter im Eigentum der Gesellschafter sind notwendiges Sonderbetriebsvermögen, wenn sie bestimmt sind, dem Betrieb der Personengesellschaft oder der Beteiligung an der Personengesellschaft zu dienen. Bildung gewillkürten Sonderbetriebsvermögens ist möglich ( Sonderbetriebsvermögen).
II. Bewertungsgesetz:1. Begriff: Das B. stellt eine der drei  Vermögensarten dar, die das Bewertungsgesetz unterscheidet (§ 18 Nr. 3 BewG).
- 2. Umfang: Zum B. gehören alle  Wirtschaftsgüter, die einem gewerblichen Betrieb als Hauptzweck dienen und dem Betriebsinhaber wirtschaftlich (u.U. unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung, § 39 II AO) zuzuordnen sind. Bei Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften sind die Wirtschaftsgüter auch ohne gewerbliche Nutzung deren B. zuzurechnen; zum B. einer Personengesellschaft gehört auch das  Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter (§§ 95, 97 BewG).
- 3. Bewertung: a) Abweichend von der im BewG allgemein vorgeschriebenen Gesamtbewertung für  wirtschaftliche Einheiten, gilt für das B. die Einzelbewertung der darin enthaltenen Wirtschaftsgüter; auch die  Betriebsschulden, die bereits bei der Ermittlung des Einheitswerts des gewerblichen Betriebs zum Abzug kommen, sind einzeln zu bewerten (§ 98a BewG).
- b) Seit dem 1.1.1993 ist das B. grundsätzlich dem Grunde und der Höhe nach der  Steuerbilanz zu entnehmen; dies gilt bes. nicht für  Betriebsgrundstücke.
III. Betriebswirtschaftslehre: Anlagevermögen,  Umlaufvermögen.

Lexikon der Economics. 2013.

Игры ⚽ Поможем написать реферат

Schlagen Sie auch in anderen Wörterbüchern nach:

  • Betriebsvermögen — und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen. Die Festlegung des Betriebsvermögens dient der Ermittlung des zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Betriebsvermögen — Be|triebs|ver|mö|gen, das (Wirtsch.): Vermögen des Betriebsinhabers, das unmittelbar für einen ↑ Betrieb (1 a) od. zur Erreichung seines wirtschaftlichen Zieles genutzt wird. * * * Betriebsvermögen,   Steuerrecht: alle Wirtschaftsgüter, die dem… …   Universal-Lexikon

  • Betriebsvermögen — Be|triebs|ver|mö|gen (Wirtschaft) …   Die deutsche Rechtschreibung

  • Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer — Die Bewertung von Betriebsvermögen für Zwecke der Erbschaftsteuer wurde zum 1. Januar 2009 grundlegend reformiert und ist in den §§ 199 bis 203 des Bewertungsgesetzes geregelt. Zusätzlich muss auch der Substanzwert des Betriebs errechnet… …   Deutsch Wikipedia

  • gewillkürtes Betriebsvermögen — Begriff des Bilanzsteuerrechts: ⇡ Wirtschaftsgüter, die weder ⇡ notwendiges Betriebsvermögen noch ⇡ notwendiges Privatvermögen sind, vorausgesetzt, sie stehen in einem gewissen objektiven Zusammenhang mit dem Betrieb und sind ihn zu fördern… …   Lexikon der Economics

  • notwendiges Betriebsvermögen — alle Wirtschaftsgüter, die objektiv dazu bestimmt sind, dem Betriebszweck zu dienen (⇡ Steuerbilanz, ⇡ Betriebsvermögen). Anders: ⇡ Gewillkürtes Betriebsvermögen, ⇡ notwendiges Privatvermögen …   Lexikon der Economics

  • Lager-Anteil am Betriebsvermögen — Lager Kennzahl (⇡ Kennzahlen). Das Verhältnis zwischen ⇡ Lagerbestand und dem in der Unternehmung arbeitenden Vermögen. Bei hohem L. A.a.B. kann man, sofern es sich nicht um Fehldispositionen handelt, von einem arbeits oder werkstoffintensiven… …   Lexikon der Economics

  • Privatvermögen — Betriebsvermögen und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden und die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen …   Deutsch Wikipedia

  • Sonderbetriebsvermögen — Betriebsvermögen und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden und die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen …   Deutsch Wikipedia

  • Unternehmensbereich — Betriebsvermögen und Privatvermögen Zum Betriebsvermögen gehören im Einkommensteuerrecht Wirtschaftsgüter, die sich im Eigentum eines Unternehmens befinden und die nach ihrer Art und nach ihrer Funktion in einem betrieblichen Zusammenhang stehen …   Deutsch Wikipedia

Share the article and excerpts

Direct link
Do a right-click on the link above
and select “Copy Link”